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Einlegerschutz und Grenzen
Der Einlegerschutz tritt aufgrund der Änderung des Bankengesetzes nun per 1. September 2011 definitiv in Kraft. Dieser gilt auch für Destinatäre.
Unser Kommentar: Auch hier gibt es Grenzen (vgl. unseren Kommentar „Negativzinsen ist Realität" vom 2. September 2011). Würde der Einlegerschutz gleich von mehreren schweizerischen Banken zum Thema, so reichten die vielleicht 7 bis 9 Mia. CHF an Rückstellungen zur Volldeckung nicht aus.
CO/BR, 5. September 2011

